AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Sie gelten auch für alle in Zukunft zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber
abgeschlossenen Verträge. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, wenn die Parteien im Einzelfall eine abweichende Regelung getroffen haben.

Unsere Angebote haben eine maximale Gültigkeit von 30 Tagen.

 

2. Rechnungen und Zahlungen

Die Preise verstehen sich rein netto, zzgl. der gesetzl. MwSt.

Rechnungen können nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang beim Auftraggeber nicht mehr beanstandet werden.

Die Zahlungen sind rein netto, ohne Abzug von Skonto, innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, solange keine anderen Zahlungsvereinbarungen getroffen werden. Teilzahlungen sind nur nach vorheriger Absprache möglich.

Für die Leistungen, die nicht im Auftrag enthalten sind, oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom AG gefordert werden.

Sollte dies nicht erfolgen, werden die Leistungen nach tatsächlichem Aufwand  abgerechnet.

 

3. Eigentumsvorbehalt

Vom Auftragnehmer gelieferte und eingebaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit kein Eigentumsübergang an den Auftraggeber aus gesetzlichen Gründen stattfindet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Eigentum an gelieferten und eingebauten Gegenständen zu verschaffen und eine Abschlagszahlung zu verlangen.

Kommt der AG in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und haben wir deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, können wir
die Gegenstände herausverlangen bzw. ausbauen. Sämtliche Kosten der Zurückholung und des Ausbaus trägt der AG. Zusätzlich bleibt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vorbehalten.

 

4. Gewährleistung und Haftung

Die Gewährleistung für alle Leistungen, Reparaturen, Materiallieferungen etc., beträgt ein Jahr. Für Bauleistungen laut BGB bzw. VOB beträgt die Gewährleistung 4 bzw. 5 Jahre.

Ist eine vom AN erbrachte Leistung mangelhaft, kann der AG eine Nacherfüllung verlangen. Ein offensichtlicher Mangel kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Gewährleistungsfrist gerügt werden. Offensichtlich ist ein Mangel, der einem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne nähere Untersuchung der erbrachten Leistungen auffällt. Wird der Mangel durch die Nacherfüllung des Auftragnehmers nicht beseitigt, kann der Auftraggeber die Vergütung des Auftragnehmers mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

Sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet, kann dies nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung des Werkes erbracht werden.

Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber gegenüber für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Erbringung der ihm aus dem Vertrag obliegenden Pflichten verursacht werden im Rahmen seiner Betriebs-Haftpflicht-Versicherung.

Die Schadensersatzpflicht für die Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt durch die vorstehenden Regelungen in jedem Fall unberührt.

 

5. Kündigung und Gerichtsstand

Eine Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Kündigung kann nur schriftlich erfolgen.

Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Für Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag hervorgehen oder mit ihm in Zusammenhang stehen, ist der Gerichtsstand Deggendorf.